Arzneimittel, die den degenerativen Prozess des Glaskörpers beschleunigen,
sollten boykottiert werden

Patienten-Arbeitsgemeinschaft

In den klinischen Studien zu topischer Augenmedikation werden - laut vorliegendem Schriftwechsel mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - die „Glaskörperabhebung“ und die „Glaskörpertrübung“ nicht standardmäßig erhoben. Das bedeutet, dass Glaskörperabhebungen und Glaskörpertrübungen, die unter Einfluss des zu testenden Arzneimittels auftreten, nicht von den Herstellern, die die Studien durchführen, dokumentiert werden müssen; sie gelten nicht als „Nebenwirkungen“. Aus Sicht der Patientensicherheit ein folgenreicher Fehler, denn, wie bereits weiter oben erklärt wurde, ist die Verflüssigung des Glaskörpers Ursache einer Reihe von schweren Netzhauterkrankungen, die mit Sehverlust bis hin zu Erblindung einhergehen.

Aus der fehlenden Auflistung in den Beipackzetteln unter Punkt „4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?“ kann deshalb nicht geschlossen werden, dass diese gravierenden Nebenwirkungen in den Studien nicht aufgetreten sind. Ob Augentropfen mit Benzalkoniumchlorid konserviert sind, ist auf dem Beipackzettel zu finden unter Punkt „6. Weitere Informationen – sonstige Bestandteile“. Wegen der Zellgiftigkeit und der Gewebe zerstörende Eigenschaft dieses Stoffes 32, 33 können Auswirkungen auf den Glaskörper nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Das BfArM war auf Nachfrage nicht in der Lage eine Studie bzw. eine Untersuchung zu nennen, die sich mit Auswirkungen von Benzalkoniumchlorid auf den Glaskörper beschäftigt hat.

Eine gewissenhafte Überprüfung der Kausalität bei plötzlich einsetzenden Glaskörpertrübungen nach topischer Augenmedikation ist notwendig, anstelle der Hervorhebung der natürlichen Degeneration

Patienten-Arbeitsgemeinschaft