Die Patienten-Arbeitsgemeinschaft fordert:

Der Hilfs- und Konservierungsstoff Benzalkoniumchlorid ist ein Zellgift. Er verursacht irreversible Schäden an Augengewebe. Angaben dazu fehlen in der Packungsbeilage. Patienten haben ein Recht vor der Behandlung über die zu erwartenden Nebenwirkungen aufgeklärt zu werden.

Patienten-Arbeitsgemeinschaft

 

1. Patienten-Forderung-Glaskörperschutz: Neue Studien an pharmazeutisch unbehandelten Augen zwecks Erforschung der natürlichen Alterung des Glaskörpers.

2. Patienten-Forderung-Glaskörperschutz: retrospektive Studien zum Vergleich der Häufigkeit von hinteren Glaskörperabhebungen in Augen mit und ohne drucksenkender Behandlung in vergleichbaren Altersstufen.

3. Patienten-Forderung-Glaskörperschutz: Studien zu drucksenkenden Augentropfen: Kann  der Volumen reduzierte Glaskörper beim Bücken in die ebenfalls Volumen reduzierte Vorderkammer abgleiten und sich am Augenhinterpol kollapsartig von der Netzhaut losreißen? Welche Rolle spielt dabei Benzalkoniumchlorid? Kommt es durch dieses Konservierungsmittel zu einer Lockerung der Tight Junctions der inneren Grenzmembran (ILM) und verlieren die Ankerfibrillen Laminin und Fibronectin dadurch den Halt in der Netzhaut?

4. Patienten-Forderung-Glaskörperschutz: Studien an humanen Augen zwecks Feststellung der Anreicherung von Benzalkoniumchlorid im Glaskörper und in der Netzhaut bei Langzeitanwendung (mehr als 4 Wochen), wie z. B. bei Glaukomtropfen.

5. Patienten-Forderung-Glaskörperschutz: Studien zu Prävention von Glaskörperdestruktion: Können die Hyalozyten und Fibroblasten im Glaskörper dem Zelltod durch Benzalkoniumchlorid zum Opfer fallen? Kann auf diese Weise die Kollagen- und Hyaluronsäuresynthese, die lebenslang abläuft, gestoppt und dadurch die Glaskörperdegeneration in Gang gesetzt werden?

6. Patienten-Forderung-Glaskörperschutz: Studien zu Auswirkungen von Benzalkoniumchlorid auf die Zell-Zell-Kontakte und Tight Junctions in Bezug auf die vitreoretinale Adhäsion, d. h. auf die Anhaftung des Glaskörpers an die Netzhaut.

7. Patienten-Forderung-Glaskörperschutz: Hinweis in der Packungsbeilage auf die zu erwartenden irreversiblen Schäden an allen Augengewebe durch Benzalkoniumchlorid.

8. Patienten-Forderung-Glaskörperschutz: Angabe der verwendeten Konzentration von Benzalkoniumchlorid in der Packungsbeilage.

9. Patienten-Forderung-Glaskörperschutz: Aufruf an die Augenheilkunde plötzliche hintere Glaskörperabhebungen unter Kammerwasservolumen reduzierende Augentropfen als unerwünschte Arzneimittelwirkung bei der Gesundheitsbehörde (BfArM) zu melden anstatt Verweis auf die „Zufällig-Zeitgleich-Theorie“.

10. Patienten-Forderung-Glaskörperschutz: Neutrale Aufklärung bei okulärer Hypertension anstatt Angst verbreiten: eine Behandlung mit drucksenkenden Augentropfen ist ein intrakorporaler Eingriff, der in das natürliche Gleichgewicht von Produktion und Abfluss von Kammerwasser (Homöostase*) eingreift. Laut Patientenrechtegesetz § 630d und § 630e BGB 1 ist eine Einwilligung anhand einer detaillierten Aufklärung obligatorisch. Auf das Einholen einer Zweitmeinung sollte hingewiesen werden, da die Standpunkte in Bezug auf die Notwendigkeit einer prophylaktischen drucksenkenden Behandlung von Augen ohne morphologischen oder funktionellen Glaukomschaden auseinander gehen.

* Der Begriff Homöostase beschreibt in der Physiologie die Aufrechterhaltung weitgehend konstanter Verhältnisse in einem offenen System. Homöostase erzeugt ein dynamisches Gleichgewicht und ist damit ein essenzielles Prinzip für die Lebenserhaltung und Funktion eines Organismus oder eines Organs.
Quelle: DocCheck Flexikon 3