Patientenforderungen an eine gute augenärztliche Praxis

Die persönlichen Erfahrungen von Patienten über Behandlungsqualität und Behandlungsergebnisse der medizinischen Versorgung stellen uneingeschränkt eine der wichtigsten Quellen für die Evaluation der tatsächlichen Güte von medizinischen Dienstleistungen dar. Die erzielte Patientenzufriedenheit hängt in großem Maße vom Grad der erfüllten Patientenansprüche und -erwartungen ab, dabei spielt es keine Rolle, ob diese nun explizit geäußert werden, oder aber implizit vorhanden sind. Nachstehend wird ein 10-Punkte-Forderungskatalog aufgeführt, welcher als Ergebnis einer systematischen und mehrstufigen Datenauswertung der Krankengeschichte von Floater-Patienten entstanden ist und die wichtigsten Erwartungen und Anforderungen konkretisiert, die an alle Beteiligten gestellt werden und die für sich beanspruchen, eine professionelle und fachlich kompetente Beratung und Behandlung von Floater-Patienten zu gewährleisten. Die Forderungen gehen dabei über den reinen Anspruch auf eine geeignete Basisbehandlung von Patienten mit Glaskörpertrübungen hinaus. Die Patienten-Arbeitsgemeinschaft fordert die in der Augenheilkunde tätigen Experten auf einen Beitrag zum Erhalt der Glaskörpergesundheit sicherzustellen und sich nach bestem Gewissen für die Unversehrtheit des Glaskörpers einzusetzen.

Glaskörpertrübungen bzw. Glaskörperabhebungen nach topischer Medikation sind unerwünschte Arzneimittelwirkungen; sie sollten ohne Zögern vom verschreibenden Arzt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet werden

Patienten-Arbeitsgemeinschaft

10-Punkte-Katalog

1. Patienten-Forderung: die gängige Lehrmeinung, dass degenerative Glaskörperumwandlungen bzw. Glaskörperabhebungen generell mit dem physiologischen Prozess der „natürlichen Degeneration“ zu begründen sind, sollte in Bezug auf ihre Gültigkeit, insbesondere wegen der technischen und pharmazeutischen Innovationen der letzten Jahrzehnte (chirurgische sowie laserchirurgische Operationen und topische Augenmedikation), einer unabhängigen und verantwortungsbewusst geführten Überprüfung unterzogen werden.

2. Patienten-Forderung: vermehrte Anstrengungen auf dem Gebiet der Grundlagenforschung. Initiierung von Maßnahmen zur Förderung des zukünftigen Forschungsinteresses an den Entstehungsbedienungen von Glaskörpertrübungen und deren Behandlung. Vermehrte Anstrengungen auf dem Gebiet der Prävention von Glaskörperdestruktion und Glaskörperabhebungen.

3. Patienten-Forderung: retrospektive Studien zur Feststellung der Häufigkeit von Glaskörperabhebungen unter Kammerwasser reduzierenden Augentropfen im Vergleich zu Augen ohne drucksenkende Behandlung. Eine Warnung zu prophylaktischer Behandlung der okulären Hypertension in Bezug auf induzierter Glaskörperabhebung an Augen ohne feststellbare Glaukomschäden, im Off-Label-Use gegen Ödemen bei Augen mit niedrigem Ausgangsdruck und routinemäßiger Mitbehandlung des gesunden Partnerauges sollte herausgegeben werden. Patienten mit niedrigem Ausgangsaugeninnendruck sollten auf die Risiken der Hypotonie und das Schädigungspotenzial von Glaskörperabhebungen hingewiesen werden.

4. Patienten-Forderung: Studien zu Auswirkungen von Benzalkoniumchlorid auf den Glaskörper, auf die Hyalozyten im Glaskörpercortex, auf die Fibroblasten und auf die Hyaluronsäure- und Kollagensynthese. Es sollte geklärt werden, ob die Hyalozyten und Fibroblasten durch Benzalkoniumchlorid den Zelltod zum Opfer fallen. Ferner ob Benzalkoniumchlorid die Verankerung der Fibrillen Laminin und Fibronectin in der inneren Netzhautmembran lockert bzw. den Zelltod von Ganglion- und Müller-Zellen verursacht und somit die Glaskörperabhebung von der Netzhaut in Gang setzt oder beschleunigt sowie die Entstehung von epiretinalen Gliosen begünstigt.

5. Patienten-Forderung: Vor pharmakologischen und chirurgischen Behandlungen muss der Status des Glaskörpers - "anliegend", "partziell abgehoben", "vollständig abgehoben" - obligatorisch festgestellt und Teil der Patientenakte werden. Eintragungen zum Glaskörperzustand in der Art von "Glaskörper altersentsprechend" sind diskriminierend und deshalb zu Diagnosezwecken unangemessen. Glaskörpertrübungen, die unmittelbar nach Traumen und Eingriffen entstanden sind, sollten diagnostiziert, bildlich erfasst und einer zentralen überörtlichen Erfassung zugeführt werden. Glaskörperdestruktionen, die unmittelbar nach Tropfbehandlungen auftreten, sollten unverzüglich den für die Zulassung zuständigen Behörden gemeldet werden.

6. Patienten-Forderung: Patientenaufklärungsbögen bei Eingriffen, die Glaskörperdestruktionen auslösen können, müssen wahrheitsgetreu - und nicht verharmlosend - gestaltet werden. Es muss klar formuliert werden, dass die Beeinträchtigungen durch Glaskörpertrübungen so gravierend sein können, dass eine Vitrektomie erforderlich wird. Darüber sollte der Patient vor der Injektion in den Glaskörperraum, vor einer Katarakt-OP, vor der refraktiven Chirurgie (LASIK) und vor anderen Lifestyle-Operationen aufgeklärt werden.

7. Patienten-Forderung: Entwicklung, Einführung und Verbreitung von geeigneten Untersuchungsmethoden zur Diagnose von Glaskörpertrübungen und den durch sie ausgelösten Lichtbrechungen und entoptischen Phänomenen. Die Mobilität der Trübungen sollte als Grad der Beeinträchtigung mit einbezogen werden. Eine geeignete Messung der Kontrastsensitivität sollte bei Glaskörpertrübungen routinemäßig stattfinden.

8. Patienten-Forderung: Standardmäßige und standardisierte Evaluation der Ergebnisse der Pars-plana- Vitrektomie zur Beseitigung von Glaskörpertrübungen. Eine zentrale Erfassung und Auswertung wäre wünschenswert. Bereitstellung von statistisch gesicherten Angaben über Risiken zu Komplikationen, insbesondere zur Netzhautabhebung, Netzhaut- und Aderhautfalten, Kataraktformation, Blutungen, Infektionen, Erblindung und Verlust des Auges.

9. Patienten-Forderung: Bereitstellung verlässlicher Angaben über Komplikationen zu besonderen Vitrektomie-Verfahren wie cPpV, Combo-Vitrektomie und Vitrektomie mit induzierter Glaskörperabhebung.

10. Patienten-Forderung: Einsatz eines störungsspezifischen Aufklärungsbogens für Floater-Patienten. Unaufgefordert Informationen darüber geben, dass im Falle von Residual-Floatern weitere Vitrektomien notwendig sein können. Aufklärung nicht nur über die Risiken und Folgen einer geplanten Vitrektomie allein, sondern zeitgleiche Aufklärung auch über die Folgen einer Katarakt-Operation. Dies sollte insbesondere bei jungen Patienten eine hohe Beachtung finden.